Diese Worte darf man nicht schreiben – nicht im Geltungsbereich des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau : «Wenn man die LGBTQI nach 200 Jahren ausgräbt wird man anhand der Skelette nur Mann und Frau finden alles andere ist ne Psychische Krankheit die durch den Lehrplan hochgezogen wurde!»

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Ich schreibe sie extra, weil man sie schreiben dürfen soll. Man nennt das Meinungs- und Redefreiheit – ein alter Hut, der immer noch passt. Im vorliegenden Fall prallt sie auf die «Nulltoleranz» bei diskriminierenden Aussagen über Minderheiten – Hohn, Hass und Häme, aber auch Witze, Spott, Flapsigkeiten. Es stellen sich Ermessensfragen. Meine Präferenz ist bei der Freiheit. Ich halte es mit dem US- Richter Oliver Wendell Holmes, der die Redefreiheit angesichts «klarer gegenwärtiger Gefahr» begrenzte. Zum Beispiel, wenn einer in einem vollbesetzten Theatersaal «Feuer» schreit und eine Panik auslöst.

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Wegen des oben zitierten Satzes wurde Emanuel Brünisholz, Instrumentenmacher in Burgdorf angezeigt, angeklagt und zu 10 Tagessätzen à 50 Franken Busse verurteilt. Er zahlte nicht und ging 10 Tage in den Knast. Vom 2. bis zum 12. Dezember 2025 sass er im Regionalgefängnis Burgdorf ein, auf der zweiten, mittleren Etage zwischen den leichten und den ganz schweren Fällen. Unter den Mithäftlingen auf seiner «Abteilung» war ein verurteilter Mörder und Kinderschänder.

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Emanuel (Offenlegung: wir kennen uns) hatte den  Satz als Kommentar zu einem Facebook-Post des Aargauer Politikers Andreas Glarner geschrieben. Binnen kurzem folgten bei mehreren kantonalen Staatsanwaltschaften 10 Anzeigen wegen Herabsetzung und Verletzung der Menschenwürde des besagten LGBTQI-Bevölkerungssegments,  «Diskriminierung und Aufruf zu Hass», Artikel 261 bis des Strafgesetzbuches. Emanuel sagt, einige Staatsanwaltschaften hätten Klägern von der Klage abgeraten. 5 hätten verzichtet, 5 weitere hätten darauf beharrt. Er kennt die Namen aus dem Dossier der Justiz, sagt jedoch, er dürfe sie nicht nennen. Einer sei ein Lehrer «aus dem Raum Bern», zwei andere seien Journalisten. Es folgten Vorladung, Einvernahme und Befund: Der Kommentar hat «die Personengruppe der LGBT(Q)I-Personen» öffentlich herabgesetzt. Das kostete die erwähnten, in Haft umgewandelten 500 Franken (plus Verfahrensgebühren und dergleichen).

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Ich verzichte auf eine Qualifizierung der beanstandeten Aussage, auf eine Wertung des Politikers Glarner, auf eine Einschätzung des Verurteilten – auf die üblichen Pirouetten bei  der Berichterstattung über leidige Fälle. Der Kern der Sache ist: Das ist keine Justizposse, sondern geschämiger, kleinlicher Unsinn. Das Urteil hätte nicht sein dürfen. Der Staatsanwalt und die Richterin, die es verantworten, haben dem fragilen Verständnis für die Rechtsstaatlichkeit und die Sinnhaftigkeit politischer Ordnung einen schlechten Dienst erwiesen.

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Wo ist die Stelle, die sie zum gesunden Menschenverstand ermahnt?

Die  Zeitung “Der Unteremmentaler” – einziges Medium, das noch über unsere Region berichtet – lud mich im vergangenen Herbst ein, als “Kolumnist” mitzuarbeiten. Der vorliegende Text wurde als “delikat” abgelehnt, mit der Begründung, der “Presserat” könnte ihn beanstanden, “was weitreichende Folgen für die Zeitung haben könnte». Ich danke für jede Weiterverbreitung.