Anfang Jahr hatte ich in einer Kolumne für die Lokalgazette “Unteremmentaler” den Fall
meines Bekannten Emanuel Brünisholz aufgewärmt. Er war wegen eines FacebookSpruchs über sexuelle Minderheiten verurteilt worden war und hatte die Strafe im Knast
abgesessen. Der geahndete Spruch lautete: «Wenn man die LGBTQI nach 200 Jahren
ausgräbt wird man anhand der Skelette nur Mann und Frau finden alles andere ist ne
Psychische Krankheit die durch den Lehrplan hochgezogen wurde!»
Ich nannte das Urteil einen “geschämigen, kleinlichen Unsinn”, weil ich die Redefreiheit
höher gewichte als die Empfindsamkeiten von Betupften. Damit gab ich Emanuel nicht
recht. Die LGBTQI-Selbstverständnisse sind keine “psychische Krankheit”. Mein Punkt galt
der Justiz in CH-3400 Burgdorf, Staatsanwalt (SVP) und Richterin (SP) gleichermassen.
Ihnen warf ich vor, bei der Anwendung des einschlägigen Strafparagraphen 261bis den
gesunden Menschenverstand aussen vor und der Willfährigkeit gegenüber dem woken
Zeitgeist nachgegeben zu haben.

***

Finde das immer noch.

***

Der “Unteremmentaler” hatte meinen Artikel aus wieseligen Gründen abgelehnt,
weshalb ich ihn per Email im Bekanntenkreis verbreitete. Das Echo war abnormal hoch,
was belegt, dass der aus Amerika importierte “Kulturkampf” auch in der Schweizer Provinz
lebt. Die Zuschriften (merci vielmals für jede einzelne!) waren mannigfach. Etliche waren
aufgebracht, weil sie – im Einklang mit dem seinerzeitigen Willen der Stimmbevölkerung –
die Strafverfolgung von Sprüchen à la Emanuel gutheissen. Einer war so erbost, dass er mir
die Freundschaft kündigte. Aus dem rotgrünen Bern kam die unwirsche Rückfrage, warum
ein so unwesentliches Thema überhaupt aufgebracht werden solle. Andere zollten Beifall.
Mehrere regten an, meinen Text der Neuen Zürcher Zeitung oder der “Weltwoche”
anzubieten. Sie erhielten zur Antwort, dass die “Weltwoche” nicht meinem Umfeld und die
Neue Zürcher Zeitung nicht meinem Milieu entspricht.

***

Ein Bekannter hatte den Text dem Denkroboter gefüttert. Der antwortete, ausführlich, dass
die Schweiz eben jenen Paragraphen 261bis in den Gesetzbüchern habe und die Burgdorfer
Rechtsgelehrten der gängigen Auslegung gefolgt seien. Was die Frage heischt, weshalb der
Staat teure Justizjuristen beschäftigen muss, wenn die Künstliche Intelligenz die gängigen
Auslegungen auf Knopfdruck und gratis auszuspucken weiss.

***

Die träfste Redaktion kam von einer jungen Frau. “Ich stimme ihm nicht zu”, schrieb sie zu
Emanuels Spruch. “Aber ich denke nicht, dass er bestraft werden soll, weil er sagt, LBGTMenschen seien geisteskrank. Ich stimme mit vielem nicht überein, was Leute sagen, was
aber nicht heisst, dass sie es nicht sagen dürfen. Wenn er so etwas sagt, schränkt er meine
Rechte nicht ein. Er droht nicht, gay Menschen weh zu tun oder ihnen ihre Bürgerrechte
wegzunehmen. Wäre ich mit ihm in einer Gruppe, würde ich sie verlassen, wenn er so
etwas sagen würde. Und ich würde sagen, weshalb. Aber selbstverständlich darf er es
sagen”.

***

Das ist der gesunde Menschenverstand, den ich meinte.

***

Die junge Frau wird morgen heiraten. Eine Frau